Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma HL-Immobilien5.Unsere Provision für Nachweis oder Vermittlung beträgt - falls nicht andere Bedingungen im Angebot / Exposé benannt oder zwischen den Parteien vereinbart sind - a) bei Veräußerung von Immobilien 6 % des Kaufpreises b) bei Veräußerungen von Betrieben und Firmen 10 % des Kaufpreises c) bei Vermietung und Verpachtung von Gewerberäumen 3% der Kaltmiete der gesamten Vertragsdauer, mindestens jedoch 3 Monatskaltmieten d) bei Erbbaurechtsverträgen ein Jahreserbbauzins e) bei Finanzierungen 1% der Darlehenssumme f) bei Vermietung von Wohnraum zwei Monatskaltmieten Zu den vorgenannten Maklerprovisionssätzen ist jeweils die gesetzlich gültige Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. Die Provision ist in allen Fällen vom Erwerber, Mieter, Pächter bzw. Erbbauberechtigten zu zahlen, wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Wird neben dem vermittelten Geschäft ein weiters Vorpacht- oder Vormietrecht oder ein Optionsrecht vereinbart, zahlt der Mieter/ Pächter bei Vertragsabschluß eine zusätzliche Provision in Höhe der Hälfte der unter a) - e) genannten Sätze. Die zweite Hälfte dieser Zusatzprovision ist zu leisten, wenn das eingeräumte Recht ausgeübt wird. 6.Bei Verträgen mit aufschiebenden Bedingungen wird unsere Provision fällig mit Abschluss des Vertrages, unabhängig vom Eintritt der aufschiebenden Bedingung. 7.Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss, Termine sind uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehender Nebenabreden. 8.Sofern eine der Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Abweichungen von diesen Bestimmungen bedürfen der Schriftform.9.Erfüllungsort und Gerichtsstand ist im Rahmen des Zulässigen unser Geschäftssitz.